Vorsorge, Betreuung & Patientenverfügung
Für den Fall, dass Sie selbst aufgrund des Alters, einer Erkrankung oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage sind, Ihre eigenen Angelegenheiten zu regeln, empfiehlt sich zur Vermeidung der Bestellung eines Betreuers die Erteilung einer notariellen General- und Vorsorgevollmacht.
Auf ihrer Grundlage kann der Bevollmächtigte schnell und unbürokratisch alle nötigen Entscheidungen in Vermögensangelegenheiten sowie in persönlichen Angelegenheiten für Sie treffen.
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Die notarielle Vollmachtsurkunde vermeidet Zweifel über die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers und ermöglicht Vertreterhandeln auch dann, wenn zum Vermögen des Vollmachtgebers Grundbesitz gehört.
Auch Unternehmer können mit einer geeigneten Vollmachtsurkunde sicherstellen, dass ihr Unternehmen im Vorsorgefall handlungsfähig bleibt.
Nicht selten wird die Vorsorgevollmacht zusammen mit einer Patientenverfügung beim Notar errichtet.
In der Patientenverfügung werden Behandlungswünsche niedergelegt, insbesondere für den Fall, dass sich der Vollmachtgeber unumkehrbar im Sterbeprozess befindet und keine Aussicht auf Heilung mehr besteht. Oft werden in diesem Stadium keine lebenserhaltenden, sondern nur noch schmerzlindernde Maßnahmen gewünscht.
Auch in diesem sehr persönlichen Lebensbereich stehen wir Ihnen gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.
Hilfreiche Unterlagen für einen Besprechungstermin zum Thema Vorsorge und Betreuung sind etwaige in der Vergangenheit bereits erstellte Vorsorgedokumente.