Immobilien

Von der ersten Beratung bis zur Eintragung im Grundbuch: Wir begleiten Sie rechtssicher bei allen Transaktionen rund um Haus, Wohnung und Grundbesitz.

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Im Immobilienrecht geht es regelmäßig um erhebliche wirtschaftliche Werte. Deshalb bedürfen Verträge der notariellen Beurkundung, durch die unbebaute oder bebaute Grundstücke, Eigentumswohnungen oder Erbbaurechte verkauft oder – bspw. im Rahmen vorweggenommener Erbfolge oder zur Vermögensauseinandersetzung im Erb- oder Scheidungsfall – übertragen werden sollen.

Wir erarbeiten hierzu den im individuellen Fall bestgeeigneten Vertragstext und übernehmen die zum Vollzug des Vertrags erforderliche Abstimmung und Kommunikation mit allen beteiligten Stellen, etwa Gerichten, Behörden oder Banken. Erforderliche behördliche oder gerichtliche Genehmigungen holen wir ein und stellen sicher, dass Rechte Dritter, bspw. Vorkaufsrechte, bei der Vertragsabwicklung vorausschauend berücksichtigt werden. Ist ein Kaufpreis zu zahlen, überwachen wir den Eintritt der Fälligkeitsvoraussetzungen und verwahren, soweit nötig, den Kaufpreis auf einem Notaranderkonto.

Ist zur Realisierung des Vorhabens eine Finanzierung erforderlich, erstellen wir in Zusammenarbeit mit den Kreditinstituten die notwendigen Hypotheken- bzw. Grundschuldbestellungsurkunden.

Auch in allen anderen Bereichen des Grundstücksrechts sind wir für Sie tätig, sei es bei der Aufteilung von Grundbesitz in Wohnungs- und Teileigentum, der Bestellung von Dienstbarkeiten oder der Einräumung von Erbbaurechten.
 

Hilfreiche Unterlagen für einen Besprechungstermin im Immobilienrecht sind etwa vorhandene (auch ggf. veraltete) Grundbuchauszüge, Lagepläne sowie ggf. die Urkunden, auf deren Grundlage die betreffende Immobilie erworben worden ist (insb. Kauf- oder Übergabeverträge).

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