Unternehmen,
Gesellschaften & Vereine
Auf dem Gebiet des Handels- und Gesellschaftsrechts beraten wir Sie bei der Wahl der richtigen Rechtsform (Einzelunternehmen, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft) und entwerfen die erforderlichen Urkunden. Auch die nötigen Handelsregisteranmeldungen bereiten wir für Sie vor und reichen sie elektronisch ein.
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Nach der Gründung betreuen wir – bei Bedarf gemeinsam mit Ihren weiteren Rechts- oder Steuerberatern – das Unternehmen weiterhin bei Satzungsänderungen, der Durchführung von Gesellschafter- oder Hauptversammlungen sowie im Hinblick auf personelle Wechsel in der Geschäftsführung des Unternehmens.
Regelmäßig werden wir auch bei der Übertragung bzw. Veräußerung von Unternehmensanteilen (z.B. im Fall der GmbH) tätig und sorgen für eine sachgerechte Risikoverteilung zwischen den Vertragsbeteiligten.
Besonders in Familienunternehmen oder landwirtschaftlichen Betrieben ist die Weitergabe des Unternehmens an die nächste Generation bereits zu Lebzeiten der Eigentümer sinnvoll und oft gewünscht.
Teure und streitanfällige Erbauseinandersetzungen können hierdurch vermieden werden und den Fortbestand des Unternehmens bzw. des landwirtschaftlichen Betriebes sichern.
Auch hierbei beraten wir umfassend und lösungsorientiert. Beim Entwurf des Übergabevertrags stehen meist erbrechtliche und versorgungsspezifische Gesichtspunkte im Vordergrund. Wird ein Hof im Sinne der Höfeordnung übergeben, sind die Besonderheiten dieser Sonderrechtsordnung fachmännisch mit einzubeziehen. Regelmäßig empfiehlt sich zudem eine enge Abstimmung mit Ihren steuerlichen Beratern.
Auch im Vereinsrecht unterstützen wir Sie gerne. Hilfreiche Informationen zur Vereinsgründung sowie individualisierbare Mustersatzungen zum Download finden Sie unter https://verein-gruenden.notar.de.
Hilfreiche Unterlagen für einen Besprechungstermin im Handels- und Gesellschaftsrecht sind bisherige Gesellschaftsverträge sowie die Handelsregisterdaten Ihrer Gesellschaften.