Ehe, Familie & Partnerschaft

Ob vor oder während der Ehe – ein Ehevertrag kann Streit vermeiden und kostspielige Auseinandersetzungen verhindern.

Wir beraten daher beide Ehegatten und wirken auf eine Vereinbarung hin, die Ihren individuellen Bedürfnissen und Ihrer persönlichen Situation Rechnung trägt, insbesondere im Hinblick auf das gemeinsam erwirtschaftete Vermögen, die Altersvorsorge und Fragen des Unterhalts. Auch erb-, gesellschafts- und steuerrechtliche Gesichtspunkte fließen oft in die Regelung ein.

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Getrenntlebende Ehegatten, die sich scheiden lassen wollen, beraten wir ebenfalls unparteiisch und unabhängig. Im Hinblick auf das Scheidungsverfahren entwerfen wir Scheidungsfolgenvereinbarungen, die neben Regelungen zum Unterhalt und Versorgungsausgleich oft auch die Auseinandersetzung des gemeinsam erworbenen Immobilienvermögens beinhalten. Auch wenn Sie in nichtehelicher Lebensgemeinschaft leben, stehen wir Ihnen beratend und gestaltend zur Seite, insbesondere wenn es um einen gemeinsamen Immobilienerwerb, die Aufnahme gemeinsamer Schulden oder die Gestaltung ihrer erbrechtlichen Verfügungen geht.

Auch Kindschaftsangelegenheiten, etwa die Beurkundung von Adoptionsanträgen, gehören zu unseren Aufgaben.

Hilfreiche Unterlagen für einen Besprechungstermin zum Ehe- und Scheidungsfolgenrecht sind insbesondere das Familienstammbuch (Geburts- und Heiratsurkunden) sowie etwa bestehende Eheverträge.

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