Erbschaft & Schenkung

Durch ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag können Sie sicherstellen, dass Ihr letzter Wille rechtssicher niedergelegt und im Erbfall auch durchgesetzt wird.

Wir beraten Sie im Hinblick auf die optimale Wahl und Kombination der erbrechtlichen Gestaltungsmittel und stellen sicher, dass die Nachfolgeplanung auch bei Auslandsberührung, in Patchwork-Konstellationen oder im Fall behinderter Kinder gelingt.

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Nicht selten trägt die notarielle Beratung und Gestaltung entscheidend zur Streitvermeidung innerhalb der Familie bei und vermeidet so langjährige und kostspielige Auseinandersetzungen zwischen den Erben nach dem Tod des Erblassers.

Gehört Immobilienvermögen zum Nachlass, macht die notarielle Verfügung von Todes wegen meist den Erbschein entbehrlich und spart so zusätzlich Geld und Zeit bei der Nachlassabwicklung.

Auch nach einem Erbfall stehen wir Ihnen zur Verfügung, etwa wenn es um die Auseinandersetzung des Nachlassvermögens, die Beantragung eines Erbscheins oder die Ausschlagung einer Erbschaft geht.

Hilfreiche Unterlagen für einen Besprechungstermin im Erbrecht sind das Familienstammbuch (Geburts- und Heiratsurkunden) und früher errichtete Testamente, Erbverträge, Erb- oder Pflichtteilsverzichtsverträge sowie Eheverträge.

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